Wir bieten ihnen die Möglichkeit der Überprüfung aller gewünschten Augenabschnitte und Funktionen, auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. Da derartige Leistungen ab dem 18. Lebensjahr als individuelle Vorsorge gelten, werden sie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Sprechen Sie uns an. Wir finden die individuelle Lösung.