Glaukomfrüherkennung

Liebe Patientin, lieber Patient,

diese Praxis beteiligt sich an der bundesweiten augenärztlichen Initiative zur

Früherkennung des Grünen Stars.

Der Grüne Star (Glaukom) ist eine Erkrankung der Augen, die rund 2,4 % der Gesamtbevölkerung ab dem 40. Lebensjahr befällt und deren Häufigkeit auf über 7% im höheren Alter steigt. Rund 800.000 Glaukom-Patienten gibt es in Deutschland, bei etwa 3 Millionen liegt eine Vorstufe dieser Erkrankung vor.

Was ist ein Glaukom?

Es handelt sich um einen langsam fortschreitenden Sehnervenschwund mit Verfall des Gesichtsfeldes, oft – aber bei weitem nicht immer – verbunden mit einer krankhaften Erhöhung des Augeninnendruckes. Der Glaukom-Kranke bemerkt die schleichende Einschränkung des Sehvermögens meist erst dann, wenn es (fast) zu spät ist. Eine rechtzeitige, das heißt so früh wie möglich einsetzende Behandlung kann einen irreparablen Schaden verhindern.

Was bedeutet Glaukom-Vorsorge? Was können Sie davon erwarten?

Der Augenarzt nimmt eine gezielte Untersuchung der Sehnerven vor und bewertet sie zusammen mit den Ergebnissen der Augeninnendruckmessung.

Dann kann er Ihnen eine der folgenden Auskünfte geben:

  • Ihre Augen sind nicht am Glaukom erkrankt. Die Glaukomvorsorge sollte in 2 Jahren wiederholt werden. Sind Sie älter als 50, sollte jährlich kontrolliert werden.
  • Ihre Augen zeigen keine Anzeichen von Glaukom. Zur Sicherheit sind jedoch weiterführende diagnostische Maßnahmen oder auch kurzfristige Kontrollen angezeigt.
  • Ein bisher unentdecktes Glaukom bzw. eine Frühform davon muss behandelt werden. Dies geschieht in der Regel medikamentös.

Wer trägt die Kosten?

Anders als bei der Krebsfrüherkennung, die von den Krankenkassen bezahlt wird gehört die Untersuchung zur Früherkennung des Glaukoms leider nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Dafür bezahlen Sie privat ein maßvolles Honorar an Ihre(n) Augenärztin/Augenarzt.

Unabhängig davon werden alle Patientinnen und Patienten, die sich bisher wegen eines Grünen Stars oder eines Verdachts auf Glaukom in Behandlung oder Kontrolle befanden oder für ein Glaukom typische Symptome oder Befunde aufweisen, unverändert zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse untersucht bzw. behandelt.

Alle weiteren hierzu notwendigen Maßnahmen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen zur Abklärung und/oder Behandlung werden voll und ganz von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Vervollständigen Sie Ihren Vorsorge-Check. Es lohnt sich für Sie in jedem Falle.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne.

Facharztcheck bei fehlenden Beschwerden

Wir bieten ihnen die Möglichkeit der Überprüfung aller gewünschten Augenabschnitte und Funktionen, auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. Da derartige Leistungen ab dem 18. Lebensjahr als individuelle Vorsorge gelten, werden sie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Sprechen Sie uns an. Wir finden die individuelle Lösung.

Check für Autofahrer

Beeinträchtigtes Sehvermögen – eine unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr

Jeder Autofahrer ist für die Sicherheit im Straßenverkehr selbst verantwortlich.

Notwendige Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist ein optimales Sehvermögen.
90% aller Informationen aus dem Straßenverkehr leiten unsere Augen an das Gehirn weiter, damit wir schnell reagieren, richtig bremsen, ausweichen oder abbiegen können.

Den Führerschein erwirbt man in der Regel in jungen Jahren, und die im Sehtest geprüften Voraussetzungen (eine Tagessehschärfe von mindestens 70% auf beiden Augen) erfüllt fast jeder. Wir vertrauen darauf, dass es immer so bleibt. Aber mit zunehmendem Alter, etwa ab 40 Jahren, schleichen sich langsam und meist unbemerkt Sehmängel ein; und das betrifft nahezu alle verkehrsrelevanten Sehfunktionen.

In besonderem Maße gilt dies für das Sehvermögen in der Dämmerung und die Blendungsempfindlichkeit. Durch eine altersbedingte Eintrübung der optischen Medien des Auges, speziell der Linsen, entsteht Streulicht im Auge und damit vermindert sich der Kontrast der Netzhautbilder. Dies hat zur Folge, dass Objekte mit mäßigem oder schlechtem Kontrast, wie sie im Straßenverkehr häufig vorkommen, noch schlechter erkannt werden können, als dies bei normaler Sehtüchtigkeit der Fall ist.

Aber auch (meist) krankheitsbedingte Einschränkungen des Gesichtsfeldes werden von den Autofahrern nicht oder erst zu spät bewusst zur Kenntnis genommen, solange noch eine brauchbare zentrale Sehschärfe vorhanden ist. Hier liegen die Ursachen dafür, dass, wie die Unfallstatistiken zeigen, ältere Kraftfahrer in komplexen Verkehrssituationen und bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen in Probleme geraten.

Im Gegensatz zu den vom Gesetz vorgeschriebenen turnusgemäßen Pflichtprüfungen für die Inhaber höherer Führerscheinklassen (überwiegend Berufskraftfahrer) wird ein obligatorischer Wiederholungssehtest für die Inhaber einer Fahrerlaubnis für Personenwagen oder Motorräder in der EU und damit auch in Deutschland nicht verlangt.

Damit wird an die Einsicht der Bürger appelliert und dem Verantwortungsbewusstsein des mündigen Verkehrsteilnehmers gegenüber staatlicher Bevormundung der Vorzug gegeben.
Deshalb: Ergreifen Sie selbst die Initiative und lassen Sie sich in regelmäßigen Abständen vorsorglich von Ihrem Augenarzt auf die Verkehrstauglichkeit Ihrer Augen untersuchen!

Der Staat zwingt Sie, Ihr Fahrzeug in regelmäßigen Abständen dem TÜV vorzustellen. Mindestens so wichtig wie die Bremsen Ihres Autos ist für die Sicherheit im Straßenverkehr Ihr Sehvermögen. Um unnötige Risiken zu vermeiden, rät auch der ADAC (in Heft 10, Oktober 2000):

  • Lassen Sie alle fünf Jahre Ihre Augen checken, ab dem 45. Lebensjahr alle 2 und ab dem 60. jedes Jahr.
  • Gehen Sie zu einem Augenarzt. Er kann feststellen, ob Ihr Gesichtsfeld in Ordnung ist und die Augen gesund sind.

Worin besteht der “Augen-TÜV” und was können Sie von Ihrem Augenarzt erwarten?

Angeboten wird:

  • Eine Untersuchung aller Abschnitte der Augen
  • Eine Prüfung der Sehschärfe unter Tageslichtbedingungen, einschließlich Kontrolle ggf. für den Straßenverkehr benutzter Brillen und, falls erforderlich Korrektur einer nicht optimal ausgeglichenen Fehlsichtigkeit
  • Eine Untersuchung der Zusammenarbeit beider Augen
  • Eine Untersuchung des Gesichtsfeldes beider Augen
  • Eine Untersuchung des Dämmerungssehens ohne und mit Blendung
  • Eine Untersuchung, ob eine sogenannte Nachtkurzsichtigkeit besteht und eine zusätzliche Brille für den nächtlichen Straßenverkehr erforderlich ist.
  • Eine individuelle Beratung zu allen Fragen der Verkehrstauglichkeit unter Tages-, Dämmerungs- und Nachtbedingungen mit Berücksichtigung der bei Ihnen geprüften Blendungsempfindlichkeit
  • Ein orientierender Vergleich mit den Ergebnissen und der Leistungsfähigkeit anderer Autofahrer Ihres Alters.
  • Eine Verbesserung des vom Straßenverkehr geforderten Sehvermögens mit allen dem Augenarzt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Mit einer zusätzlichen Untersuchung können Sie Antwort auf die Frage erhalten:

  • Bin ich farbentüchtig?

Die Erhebung und Auswertung der Befunde wie die individuelle Beratung erfolgen unter dem zuverlässigen Schutz der ärztlichen Schweigepflicht. Die Untersuchungsergebnisse werden nur Ihnen persönlich zur Verfügung gestellt. Das gilt selbstverständlich auch für die vom Augenarzt erteilten Ratschläge und Empfehlungen für Ihr Verhalten bei ungünstigen Sehbedingungen.

Alle Experten sind sich darin einig: Die individuelle Aufklärung des einzelnen Fahrers über die Leistungen und Grenzen seines Sehvermögens im Straßenverkehr ist der wirkungsvollste Beitrag, ihm die persönliche Mobilität bis in hohe Alter zu erhalten, ohne die allgemeine Verkehrssicherheit zu gefährden.

Nehmen Sie das Angebot im Interesse Ihres eigenen Schutzes und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer in Anspruch und vertrauen Sie Ihrem Augenarzt. Nur er kann feststellen, ob Ihre Augen gesund sind. Er allein kann alle für den Straßenverkehr wichtigen Sehfunktionen untersuchen, nötigenfalls Hilfe zu deren Verbesserung anbieten und Sie kompetent beraten.